Einzelberatungen


Ich biete zu folgenden Erkrankungen eine Ernährungsberatung an:

 

- Adipositas und Übergewicht

- Rheuma und Gicht

- Osteoporose

- Bluthochdruck

- Fettstoffwechselstörung (erhöhtes Cholesterin, erhöhte Triglyceride)

- Mangelernährung und Unterernährung

- Nierensteine

 

zertifizierte allergologische Ernährungstherapie

- Allergien und Kreuzreaktionen

 

 zertifizierte gastroenterologische Ernährungstherapie

- Reizdarm und andere Darmerkrankungen

- Laktoseintoleranz

- Fruktosemalabsorption und Fruktoseintoleranz

- Sorbitunverträglichkeit

- Zöliakie und Glutenunverträglichkeit

- Lebererkrankungen

 

 zertifizierte pädiatrische Ernährungstherapie

- Schwangerschaft und Stillzeit

- Fütterungsstörung, Mangel- und Unterernährung

Zöliakie

- Allergien

 


 

Die Ernährungsberatung  findet in Einzelgesprächen statt. Um die Individualität zu gewährleisten ist eine ausführliche Anamnese wichtig. Dabei kann ich Sie und ihren Alltag kennen lernen.

 

Die Einzelgespräche werden wie folgt berechnet:

 

Erstberatung: 60 Minuten   - 80,00€

     (Inklusive Nährwertanalyse des Ernährungsprotokolls)

Zuzüglich für die Erstellung des Therapieberichts: 10,00 €

 

Folgetermine: 30 Minuten   - 45,00€

 

Dabei übernimmt die Krankenkasse in der Regel für 5 Termine 80-100% der Kosten. Ein Kostenvoranschlag erhalten Sie von mir. Bitte kontaktieren Sie mich diesbezüglich.

Zudem verweise ich auf die Vereinbarung zur individuellen Ernährungsberatung. 

 

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So wird es gemacht:

     1. Für eine Einzelberatung benötigen Sie von Ihrem Arzt eine ärztliche Verordnung (Rezept) mit der entsprechenden Erkrankung (Diagnose).Diese kann z.B. Adipositas, Erhöhtes Cholesterin, Rheuma oder Zöliakie sein.

 

      Es kann außerdem zu den genannten Preisen eine Ernährungsberatung ohne Verordnung erfolgen. Dabei wird meist kein Zuschuss der Krankenkasse geleistet. Fragen Sie trotzdem bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese Gesundheitsleistung bezuschusst wird.

 

     2. Sie nehmen Kontakt mit mir auf und erhalten einen Kostenvoranschlag, den Sie bei ihrer Krankenkasse einreichen.

 

 

     3.  Sobald Sie eine Antwort der Krankenkasse erhalten haben, können wir gemeinsam mit dem Erstgespräch beginnen.